Der Begriff der Wasserhärte ist nicht klar abgegrenzt und beschreibt eigentlich ein komplexes System verschiedener miteinander gekoppelter chemischer Gleichgewichte im Wasser. Der Begriff „Gesamthärte“ gibt, vereinfacht gesagt, die Konzentration von Calcium- und Magnesium-Ionen im Wasser an. Daneben spielt im sogenannten Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht eines Wassers die Carbonathärte eine wichtige Rolle.
Bezüglich der Härte des Trinkwassers gibt es keine Anforderung oder Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung. Dennoch können mit einem hohen Härtegrad im Trinkwasser einige technische Nachteile verbunden sein. Beispielsweise verursacht sie störende Kalkablagerungen in Warmwasserbereitern und einen erhöhten Verbrauch an zum Teil schwer abbaubaren Wasch- und Reinigungsmitteln sowie an Regeneriersalzen (z. B. bei Geschirrspülmaschinen).
Für die Verkalkung der Heizstäbe einer Waschmaschine zum Beispiel ist vorrangig der Anteil des Calciumhydrogencarbonats im Wasser verantwortlich. Beim Erhitzen wird das leicht lösliche Calciumhydrogencarbonat in das schwer lösliche Calciumcarbonat umgewandelt. Um Waschmittel richtig dosieren zu können, benötigen Verbraucher die Angabe der Gesamthärte – also die Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat
Nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch und Reinigungsmittelgesetzt – WRMG) sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen:
· Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
· Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
· Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter.
Das von der Gemeindewerke Heusweiler GmbH (GWH) in die einzelnen Ortsteile (OT) der Gemeinde Heusweiler gelieferte Trinkwasser ist folgenden Härtebereichen zuzuordnen:
Härtebereich weich
OT Holz alle Straßen
OT Wahlschied alle Straßen
OT Kutzhof alle Straßen
OT Lummerschied alle Straßen
OT Numborn Kapellenstraße
Burgstraße, jedoch nur rechtsseitig von
Haus Nr. 40 bis Ende, linksseitig von
Haus Nr. 43 bis Ende
Härtebereich mittel
OT Eiweiler alle Straßen
OT Heusweiler alle Straßen
OT Berschweiler alle Straßen
OT Niedersalbach alle Straßen
OT Obersalbach-Kurhof alle Straßen
OT Numborn alle Straßen;
ausgenommen sind:
Kapellenstraße
Burgstraße; jedoch nur rechtsseitig von
Beginn bis Haus Nr. 38, linksseitig
von Beginn bis Haus Nr. 41
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