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Über Torsten Schramm

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Entlastung durch Strompreisbremse kommt zeitverzögert

Liebe Stromkunden,

das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBG)“ wurde am 15.12.2022 vom Bundestag und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet. Die sogenannte „Strompreisbremse“ wird rückwirkend ab 1. Januar 2023 berechnet. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2023, eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist möglich.

Die „Strompreisbremse“ bewirkt, dass viele unserer Kunden ab März 2023 weniger für Ihre Stromlieferung bezahlen. Allerdings bewegt sich der monatliche Entlastungsbetrag mengenabhängig bei den allermeisten Kunden im einstelligen €-Bereich.

Aufgrund der knappen Umsetzungsfrist, der individuellen Abrechnung in verschiedenen Tarifkonstellationen und der inhaltlich und technisch aufwendigen IT-Implementierung im Abrechnungssystem, kommt es bei der Umsetzung der „Strompreisbremse“ sowie der entsprechenden Kommunikation an Endkunden leider zu Verzögerungen. Neben vielen anderen Energieversorgern betrifft dies auch die Gemeindewerke Heusweiler GmbH.

Wir bitten hierfür um Verständnis und werden unsere Kunden schnellstmöglich darüber informieren, wie sich die „Strompreisbremse“ für sie persönlich auswirkt.

kommpower- Kunden der Gemeindewerke Heusweiler GmbH entstehen durch die Verzögerung keine Nachteile, sie werden ihre Entlastung selbstverständlich in voller Höhe erhalten.

Ihre Gemeindewerke Heusweiler GmbH

2023-03-01T15:21:19+01:001. März 2023|kommpower|

Kundeninformation zu „Energiepreisbremsen“

Das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBG)“ und das „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBG)“ wurden am 15.12.2022 vom Bundestag und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet.

Diese „Energiepreisbremsen“ für Strom, Gas und Wärme betreffen ein Massengeschäft mit vielen Millionen Verträgen und Tarifen. Dies ist vor allem eine Herausforderung für die IT-Implementierung. Der in den Gesetzen für 2023 festgeschriebene Zeithorizont ist für die Energieversorger ambitioniert.

Einheitlich in allen „Energiepreisbremsen“ wird die Frist geregelt, dass die Letztverbraucher über die Höhe der ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- oder Vorauszahlung vor dem 01.03.2023 zu informieren sind. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird die kommpower-Kooperation nachkommen.

ÜBERBLICK “ENERGIEPREISBREMSEN

Strompreisbremse

  • Ab 1. März 2023
  • rückwirkend zum 1. Januar 2023
  • Privatkunden (Haushalte und Kleingewerbe) mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden(kWh) zahlen für ein Kontingent von 80 Prozent des Stromverbrauchs 40 Cent pro kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen).
  • Mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch zahlen für ein Kontingent von 70 Prozent ihres Stromverbrauchs 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen).
  • Maßgeblich für die Berechnung ist der Verbrauch des Vorjahres. Für den über das Kontingent hinausgehenden Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden.

Gaspreisbremse

  • Ab 1. März 2023
  • rückwirkend zum 1. Januar 2023
  • Privatkunden zahlen für ein Kontingent von 80 Prozent des Gasverbrauchs 12 Cent/kWh für Gas und 9.5 Cent/kWh für Fernwärme. Das gilt auch für Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch.
  • Industrie und Krankenhäuser zahlen 7 Cent/kWh (Netto-Arbeitspreis) für ein Kontingent von 70 Prozent des jährlichen Gasverbrauchs.
  • Maßgeblich für die Berechnung ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Für den über das Kontingent hinausgehenden Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden.

Folgende Dokumente mit weiteren Detailinformationen können auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgerufen werden:

BMWK – Überblickspapier der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse

BMWK – FAQ-Liste zur Strompreisbremse

BMWK – FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse

2023-01-12T09:29:54+01:0012. Januar 2023|Erdgas, kommpower, Strom|

Wasserzählerablesungen 2022

Digitalvorkampagne der Gemeindewerke Heusweiler GmbH in Zusammenarbeit mit co.met GmbH

Auch in diesem Jahr baut die Gemeindewerke Heusweiler GmbH auf die Unterstützung Ihrer Kunden bei der Wasserzählerablesung.

Dieses Jahr wird die co.met GmbH Kunden der Gemeindewerke Heusweiler GmbH eine digitale Ableseaufforderung per E-Mail zukommen lassen. Dies betrifft die Trinkwasserkunden, die bereits eine E-Mail-Adresse bei der Gemeindewerke Heusweiler GmbH in den letzten Jahren hinterlegt haben. Dadurch möchte die GWH die Ablesungen in papierloser Form unterstützen und in den kommenden Jahren weiter ausbauen.

Natürlich erhalten die Kunden, die keine digitale Ableseaufforderung erhalten oder eine digitale Ablesung nicht durchführen möchten, wie gewohnt ein postalisches Anschreiben mit Ablesekarte.

Die digitalen Ableseaufforderungen der co.met GmbH werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 46 per E-Mail an die Kunden der Gemeindewerke Heusweiler GmbH versendet.

Die nachfolgenden postalischen Anschreiben werden ab der Kalenderwoche 48 an die Trinkwasserkunden geschickt, die bis dahin noch keinen Zählerstand digital eingereicht haben.

Die Ablesekarten können bis spätestens 31.12.2022 abgegeben werden. Sollten die Kunden keine Ablesung einreichen, werden die voraussichtlichen Trinkwasserbezüge für das Jahr 2022 geschätzt. Die GWH bittet hierbei um Verständnis.

Bei Fragen können sich die Kunden gerne jederzeit an das Kundenzentrum der GWH unter 06806/98777-0 wenden.

 

Ihre Gemeindewerke Heusweiler GmbH

2022-10-20T14:33:59+02:0020. Oktober 2022|Allgemein|

Erneuerung der Wasserversorgungsleitung im Bereich des Hochbehälters Hilgenbacher Höhe

Die Zulauf- und Ablaufleitungen des Trinkwasserhochbehälters Hilgenbacher Höhe im Ortsteil Obersalbach entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Aus diesem Grund werden die Versorgungsleitungen im und um den Trinkwasserbehälter erneuert. In Kooperation mit dem Wasserwerk Saarwellingen GmbH (WWS), die auch eine Leitung aus dem Hochbehälter heraus zur Versorgung des Saarwellinger Ortsteils Reisbach erneuert, führt die GWH diese Gemeinschaftsbaumaßnahme durch.

Die Arbeiten beginnen voraussichtlich in der 41. Kalenderwoche – 10.10.22 – 14.10.22 – und dauern voraussichtlich 6 Monate an.

Da auch Tief- und Rohrbauarbeiten außerhalb des Behältergeländes durchgeführt werden müssen, wird der Feldweg vor dem Betriebsgelände abschnittsweise voll gesperrt werden müssen. Durchgangsverkehr findet dort nicht statt, jedoch müssen sich Fußgänger und Radfahrer auf Behinderungen einstellen.

Um die hohen Qualitäts- und Versorgungsstandards für eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung auch künftig zu gewährleisten, investiert die GWH nach Aussage von Torsten Schramm, GWH-Geschäftsführer, in diese Baumaßnahme insgesamt ca. 320.000,00 Euro.

Für die durch die Bauarbeiten entstehenden Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten.

Auskünfte zur Baumaßnahme erteilt Herr Altpeter 06806/98777-21.

Ihre Gemeindewerke Heusweiler GmbH

2022-10-10T08:21:53+02:0010. Oktober 2022|Allgemein|

Zum siebten Mal: kommpowerCent fördert Vereine und Initiativen in der Region wieder mit 30.000 Euro

Gemeindewerke Heusweiler (GWH) unterstützt weiterhin Bürgerprojekte vor Ort

Seit 2016 schreibt die regionale Energie-Kooperation kommpower (Stadt- und Gemeindewerke in Friedrichsthal, Eppelborn, Heusweiler, Kleinblittersdorf und Lebach) jedes Jahr ihre Förderaktion kommpowerCent aus. Insgesamt hat kommpower bisher über 150.000 Euro für förderungswürdige Projekte in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales im Verbreitungsgebiet bereitgestellt.

Nicht nur die Corona-Krise, sondern auch der Krieg in der Ukraine hat Auswirkungen auf die Bürger und die Kommunen in der Region. Inflation und Preise steigen. Dies stellt vor allem die lokalen Vereine und Initiativen vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Deshalb hat sich die kommpower-Kooperation auch in 2022 dazu entschlossen, ihr Fördervolumen beizubehalten. Die GWH stellt somit wieder 6.000 Euro zur Verfügung.  Zielsetzung ist die verstärkte Unterstützung des Gemeinwohls und des Ehrenamtes für die Bürger in den Kommunen vor Ort.

Die Bewerbungsfrist für den kommpowerCent 2022 läuft von Anfang Juni bis Ende September 2022. Interessierte Vereine und Initiativen können sich wie gehabt unter www.kommpower.de/kommpowercent für eine Förderung bewerben.

Kommpower bietet immer mehr Kunden im Saarland preisgünstigen 100-prozentigen Ökostrom und ein sehr attraktives Angebot für Erdgas in Zusammenarbeit mit EnergieSaarLorLux. Die Strom- und Gaspreise bleiben bis Anfang 2023 stabil. Mit den Angeboten in der Energieversorgung und dem kommpowerCent bietet die Energiekooperation den Menschen vor Ort, den Gemeinden und dem Saarland langfristige Mehrwerte – und schützt die Umwelt. So wird die GWH auch in den kommenden Jahren ausschließlich 100 % Ökostrom anbieten und liefern.

Verantwortung übernimmt die GWH auch bei seinen Kundenservices. So haben Interessenten und Kunden in unserem Kundenzentrum vor Ort die Möglichkeit, sich intensiv beraten zu lassen. Fairness und Transparenz sind dabei oberste Prinzipien. Im Ergebnis profitieren Bürger neben einem günstigen Preis von durchschaubaren Verträgen ohne Fallstricke, einem einfachen Tarifmodell mit Best-Tarif-Garantie, flexiblen Laufzeiten und dem persönlichen Service. Seit Januar 2021 hat die GWH mit dem „kommpower mobil plus“ – Tarif ein sehr attraktives Ökostromangebot für private Haushalte mit Elektroauto aufgelegt.

Wir beraten Sie gerne!

2022-06-09T08:20:34+02:009. Juni 2022|kommpower, Strom, Unternehmen|
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