Kundeninformation zu „Energiepreisbremsen“

Das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBG)“ und das „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBG)“ wurden am 15.12.2022 vom Bundestag und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet.

Diese „Energiepreisbremsen“ für Strom, Gas und Wärme betreffen ein Massengeschäft mit vielen Millionen Verträgen und Tarifen. Dies ist vor allem eine Herausforderung für die IT-Implementierung. Der in den Gesetzen für 2023 festgeschriebene Zeithorizont ist für die Energieversorger ambitioniert.

Einheitlich in allen „Energiepreisbremsen“ wird die Frist geregelt, dass die Letztverbraucher über die Höhe der ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- oder Vorauszahlung vor dem 01.03.2023 zu informieren sind. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird die kommpower-Kooperation nachkommen.

ÜBERBLICK “ENERGIEPREISBREMSEN

Strompreisbremse

  • Ab 1. März 2023
  • rückwirkend zum 1. Januar 2023
  • Privatkunden (Haushalte und Kleingewerbe) mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden(kWh) zahlen für ein Kontingent von 80 Prozent des Stromverbrauchs 40 Cent pro kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen).
  • Mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch zahlen für ein Kontingent von 70 Prozent ihres Stromverbrauchs 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen).
  • Maßgeblich für die Berechnung ist der Verbrauch des Vorjahres. Für den über das Kontingent hinausgehenden Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden.

Gaspreisbremse

  • Ab 1. März 2023
  • rückwirkend zum 1. Januar 2023
  • Privatkunden zahlen für ein Kontingent von 80 Prozent des Gasverbrauchs 12 Cent/kWh für Gas und 9.5 Cent/kWh für Fernwärme. Das gilt auch für Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch.
  • Industrie und Krankenhäuser zahlen 7 Cent/kWh (Netto-Arbeitspreis) für ein Kontingent von 70 Prozent des jährlichen Gasverbrauchs.
  • Maßgeblich für die Berechnung ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Für den über das Kontingent hinausgehenden Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden.

Folgende Dokumente mit weiteren Detailinformationen können auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgerufen werden:

BMWK – Überblickspapier der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse

BMWK – FAQ-Liste zur Strompreisbremse

BMWK – FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse

2023-01-12T09:29:54+01:0012. Januar 2023|Erdgas, kommpower, Strom|

2,25 % Rendite für kommpower-Gaskunden

Die Saarbrücker Stadtwerke sind über ihre Beteiligungsgesellschaft mit 49% an den Stadt- und Gemeindewerken in Eppelborn, Friedrichsthal, Heusweiler, Kleinblittersdorf und Lebach beteiligt. Dieser Kooperationsverbund vertreibt unter der Dachmarke kommpower preisgünstigen 100-prozentigen Ökostrom und ein sehr attraktives Angebot für Erdgas. Dabei vermittelt kommpower die Erdgasverträge an Energie SaarLorLux, ebenfalls eine 49%-Beteiligung der Saarbrücker Stadtwerke. Seit vielen Jahren arbeiten die Partner bereits im Gasgeschäft zusammen.

Zur Zeit baut Energie SaarLorLux das neue Gasmotorenkraftwerk Römerbrücke (GAMOR) in Saarbrücken. Seit 01.06.2020 können alle Kunden der Energie SaarLorLux und damit alle Kunden, deren Gasvertrag durch kommpower vermittelt wurde, in GAMOR investieren.

Bei dem Darlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren profitiert der Kunde von einer garantierten Verzinsung in Höhe von 2,25% pro Jahr. Gezeichnet werden kann in 500 €-Schritten bis zu einer Maximalhöhe von 10.000 €. Zeichnen dürfen 2 volljährige Personen pro Haushalt. Das Emissionsvolumen dieser Finanzanlage ist auf insgesamt 6 Mio. € begrenzt.

Die Geldanlage erfolgt in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens und kann nur online unter www.kraftwerk-saarbruecken.com abgeschlossen werden.

 

Hintergrund:

Im Heizkraftwerk Römerbrücke in Saarbrücken erzeugt Energie SaarLorLux hocheffizient Strom und Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dem Bau von GAMOR erfolgt eine Ergänzung der derzeitigen Energieerzeugungsanlagen um 5 Gasmotoren. Ab 2022 wird dann an der Römerbrücke Energie ausschließlich mit Erdgas erzeugt und der Ausstieg aus der Kohle als Energiequelle endgültig vollzogen. Das spart der Region einen CO2-Ausstoß von rund 60.000 t pro Jahr.

 

2020-08-28T12:19:54+02:0028. August 2020|Erdgas|
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