Kundeninformation zu „Energiepreisbremsen“

Das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBG)“ und das „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBG)“ wurden am 15.12.2022 vom Bundestag und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet.

Diese „Energiepreisbremsen“ für Strom, Gas und Wärme betreffen ein Massengeschäft mit vielen Millionen Verträgen und Tarifen. Dies ist vor allem eine Herausforderung für die IT-Implementierung. Der in den Gesetzen für 2023 festgeschriebene Zeithorizont ist für die Energieversorger ambitioniert.

Einheitlich in allen „Energiepreisbremsen“ wird die Frist geregelt, dass die Letztverbraucher über die Höhe der ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- oder Vorauszahlung vor dem 01.03.2023 zu informieren sind. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird die kommpower-Kooperation nachkommen.

ÜBERBLICK “ENERGIEPREISBREMSEN

Strompreisbremse

  • Ab 1. März 2023
  • rückwirkend zum 1. Januar 2023
  • Privatkunden (Haushalte und Kleingewerbe) mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden(kWh) zahlen für ein Kontingent von 80 Prozent des Stromverbrauchs 40 Cent pro kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen).
  • Mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch zahlen für ein Kontingent von 70 Prozent ihres Stromverbrauchs 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen).
  • Maßgeblich für die Berechnung ist der Verbrauch des Vorjahres. Für den über das Kontingent hinausgehenden Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden.

Gaspreisbremse

  • Ab 1. März 2023
  • rückwirkend zum 1. Januar 2023
  • Privatkunden zahlen für ein Kontingent von 80 Prozent des Gasverbrauchs 12 Cent/kWh für Gas und 9.5 Cent/kWh für Fernwärme. Das gilt auch für Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch.
  • Industrie und Krankenhäuser zahlen 7 Cent/kWh (Netto-Arbeitspreis) für ein Kontingent von 70 Prozent des jährlichen Gasverbrauchs.
  • Maßgeblich für die Berechnung ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Für den über das Kontingent hinausgehenden Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden.

Folgende Dokumente mit weiteren Detailinformationen können auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgerufen werden:

BMWK – Überblickspapier der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse

BMWK – FAQ-Liste zur Strompreisbremse

BMWK – FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse

2023-01-12T09:29:54+01:0012. Januar 2023|Erdgas, kommpower, Strom|

Zum siebten Mal: kommpowerCent fördert Vereine und Initiativen in der Region wieder mit 30.000 Euro

Gemeindewerke Heusweiler (GWH) unterstützt weiterhin Bürgerprojekte vor Ort

Seit 2016 schreibt die regionale Energie-Kooperation kommpower (Stadt- und Gemeindewerke in Friedrichsthal, Eppelborn, Heusweiler, Kleinblittersdorf und Lebach) jedes Jahr ihre Förderaktion kommpowerCent aus. Insgesamt hat kommpower bisher über 150.000 Euro für förderungswürdige Projekte in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales im Verbreitungsgebiet bereitgestellt.

Nicht nur die Corona-Krise, sondern auch der Krieg in der Ukraine hat Auswirkungen auf die Bürger und die Kommunen in der Region. Inflation und Preise steigen. Dies stellt vor allem die lokalen Vereine und Initiativen vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Deshalb hat sich die kommpower-Kooperation auch in 2022 dazu entschlossen, ihr Fördervolumen beizubehalten. Die GWH stellt somit wieder 6.000 Euro zur Verfügung.  Zielsetzung ist die verstärkte Unterstützung des Gemeinwohls und des Ehrenamtes für die Bürger in den Kommunen vor Ort.

Die Bewerbungsfrist für den kommpowerCent 2022 läuft von Anfang Juni bis Ende September 2022. Interessierte Vereine und Initiativen können sich wie gehabt unter www.kommpower.de/kommpowercent für eine Förderung bewerben.

Kommpower bietet immer mehr Kunden im Saarland preisgünstigen 100-prozentigen Ökostrom und ein sehr attraktives Angebot für Erdgas in Zusammenarbeit mit EnergieSaarLorLux. Die Strom- und Gaspreise bleiben bis Anfang 2023 stabil. Mit den Angeboten in der Energieversorgung und dem kommpowerCent bietet die Energiekooperation den Menschen vor Ort, den Gemeinden und dem Saarland langfristige Mehrwerte – und schützt die Umwelt. So wird die GWH auch in den kommenden Jahren ausschließlich 100 % Ökostrom anbieten und liefern.

Verantwortung übernimmt die GWH auch bei seinen Kundenservices. So haben Interessenten und Kunden in unserem Kundenzentrum vor Ort die Möglichkeit, sich intensiv beraten zu lassen. Fairness und Transparenz sind dabei oberste Prinzipien. Im Ergebnis profitieren Bürger neben einem günstigen Preis von durchschaubaren Verträgen ohne Fallstricke, einem einfachen Tarifmodell mit Best-Tarif-Garantie, flexiblen Laufzeiten und dem persönlichen Service. Seit Januar 2021 hat die GWH mit dem „kommpower mobil plus“ – Tarif ein sehr attraktives Ökostromangebot für private Haushalte mit Elektroauto aufgelegt.

Wir beraten Sie gerne!

2022-06-09T08:20:34+02:009. Juni 2022|kommpower, Strom, Unternehmen|

Inbetriebnahme der E-Ladesäule am Markt in Heusweiler

Die Gemeindewerke Heusweiler GmbH hat in Zusammenarbeit mit der EnergieSaarLorLux den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität weiter vorangetrieben und eine neue, moderne E-Auto-Ladesäule am Markt in Heusweiler errichtet.

Der Bürgermeister Thomas Redelberger hat am Dienstag, den 05.04.2022 die Ladesäule zusammen mit den Geschäftsführern der Gemeindewerke Heusweiler Torsten Schramm und Stefan Mohr sowie der EnergieSaarLorLux, Herrn Martin Kraus (Vorstand) und Frau Rieke Caroli (Prokuristin) offiziell in Betrieb genommen.

„Dieser Standort ist bestens geeignet, da er zentral im Herzen unserer Gemeinde liegt“, erklärt der Heusweiler Bürgermeister Thomas Redelberger. „Wir setzen damit ein klares Signal als umweltfreundliche Gemeinde und wollen den Ausbau der Elektromobilität auch auf die Heusweiler Orsteile ausdehen.“

Torsten Schramm als Geschäftsführer der GWH ist stolz einen weiteren wichtigen Meilenstein des E-Mobilitätskonzeptes des Unternehmens auf den Weg gebracht zu haben.
Wie auch alle Stromtarife der GWH wird die E-Ladesäule mit 100 % Ökostrom versorgt. Zum Stromtanken, erläutert er, gehört ein sehr einfaches Bezahlsystem. So kann man sich jederzeit deutschlandweit über eine Handy App („charge it easy“) anmelden. Torsten Schramm weist speziell daraufhin, dass Kunden der GWH aber auch eine Tankkarte erhalten können. Mit dieser eCard reduziert sich der Preis für den Ladestrom um 5 ct/kWh auf 30ct/kWh. Die Bestellung kann im Kundenzentrum der GWH aufgegeben werden.

Die öffentlich zugängliche Ladesäule am Markt in Heusweiler ist mit zwei Ladepunkten mit einer Leistung bis 22 Kilowatt ausgestattet, so dass zwei Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden können.
Abschließend bedankt sich Herrn Schramm für die sehr gute Zusammenarbeit mit der EnergieSaarLorLux und der effektiven Unterstützung der Gemeindeverwaltung und der Firma ETEC, Herrn Kinsinger.

Herr Martin Kraus, Vorstand der EnergieSaarLosLux, lobte auch die gute Zusammenarbeit und ist sich sicher, dass die Ladesäule an diesem zentral gelegenen Platz viele Kunden haben wird. Die EnergieSaarLorLux ist der Betreiber der E-Ladesäule und hat neben der Kooperation mit den kommpowerWerken bereits über 50 Ladepunkte in Saarbrücken erfolgreich in Betrieb genommen. Die EnergieSaarLorLux gehört damit zu den führenden Anbietern beim Thema E-Mobilität im Saarland. Von diesem Angebot können künftig die Kunden der GWH mit profitieren.

Interessenten finden unter www.gemeindewerke-heusweiler.de alle Informationen rund um das Thema E-Mobilität und günstige Ökostromtarife.

2022-04-17T09:58:03+02:0014. April 2022|kommpower, Strom, Unternehmen|
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