Sehr geehrter Bauherr,
mit dieser Information möchten wir Ihnen die Herstellung Ihres Wasser-Hausanschlusses so einfach und unkompliziert wir möglich machen, damit Sie schon bald das Lebensmittel Nr. 1 – Trinkwasser – zuhause nutzen können.

– Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der strassenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für sie kostengünstig erstellt werden kann.

– Wer beantragt einen Trinkwasser-Hausanschluss?

Dieser wird vom Bauherrn beantragt. Die dafür vorgesehenen Antragsformulare sind entweder in unserer Geschäftsstelle erhältlich und werden Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt oder stehen hier als PDF-Datei zur Verfügung. Dem Antrag sind in der Regel ein amtlicher Lageplan und ein Keller- und Untergeschossgrundriss mit der gewünschten Leitungsführung beizufügen.

Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und uns bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.

– Wer legt die Leitungsführung fest?

Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung der GWH und Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation legen die Fachleute der GWH fest, die Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen werden.

– Was gehört alles zur Trinkwasser-Hausinstallation?

Die Trinkwasser-Hausinstallation – auch Kundenanlage genannt – umfasst alle nach der Übergabestelle im Abschlussobjekt verlegten Leitungen sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten Entnahmestelle. Ausgenommen hiervon ist nur der Wasserzähler, der Eigentum der GWH ist.

– Kann die Trinkwasser-Hausinstallation in Eigenhilfe erstellt werden?

Nein! Zur Herstellung der Trinkwasser-Hausinstallation ist von Ihnen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, das im Installateurverzeichnis der GWH eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasser-Hausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988) hergestellt wird.

– Kann bereits während der Bauzeit Trinkwasser bezogen werden?

Ja – sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt ist. In diesem Fall ist jedoch darauf zu achten, dass der Bau-Wasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.
Darüber hinaus bietet die GWH für Bauzwecke Standrohre an, die zu besonderen Bestimmungen der GWH an die Bauherren bzw. an die Baufirma vermietet werden.

– Und wann steht Trinkwasser im ganzen Haus zur Verfügung?

Der Vertragsinstallateur ist der GWH gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Trinkwasser-Hausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Wasserzählers können Sie Trinkwasser im Haus entnehmen.

– Wie steht es mit dem „Kleingedruckten“?

Die Ihrem Versorgungsverhältnis zugrunde liegenden Bedingungen liegen in den Geschäftsräumer der GWH aus und werden Ihnen auf Wunsch auch gern zugeschickt.