Hausanschluss
Die Anschlussleitung verbindet die Versorgungsleitung mit der Kundenanlage. Sie beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperreinrichtung. Sie ist Bestandteil des Rohrnetzes.
Jedes Gebäude auf einem grundbuchamtlich eingetragenen Grundstück sollte gesondert und ohne Zusammenhang mit Gebäuden auf Nachbargrundstücken über eine eigene Anschlussleitung an die Versorgungsleitung der GWH angeschlossen werden; dies erhöht die versorgungs- und betriebstechnische Sicherheit.
Die Anschlussleitung ist möglichst geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Sie muss im unmittelbaren Bereich der Versorgungsleitung absperrbar sein.
Anschlussleitungen müssen zugänglich sein und sollten nicht überbaut werden. Das Lagern von Schuttgütern, Baustoffen usw. sowie das Pflanzen von Bäumen über Anschlussleitungen ist unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit, die Überwachung oder Instandhaltung der Anschlussleitung beeinträchtigt werden.
Die Bestandteile der Anschlussleitung sind:
• Abzweigformstück oder Anbohrarmatur
• Absperrarmatur
• Rohrleitung
• Hauseinführung/Mauerdurchführung
• Hauptabsperrvorrichtung
Anschlussleitungen sind frostfrei nach den regionalen Gegebenheiten zu verlegen und, soweit möglich, mit gleichmäßiger Steigung zum Gebäude zu führen.