Zur Versorgung von Baustellen (Neubau) bieten wir unseren Kunden die Ausleihe von Brauchwasserstandrohren zur Wasserentnahme über einen Hydranten aus dem Versorgungsnetz der GWH an. Ebenso müssen Firmen des Baugewerbes die Möglichkeit haben, an ihren Baustellen Wasser für ihre Arbeiten entnehmen zu können.

Im gleichen Maße ist die Bereitstellung von Trinkwasserstandrohren im Rahmen von Festen und Veranstaltungen von großer Bedeutung und trägt zu einem reibungslosen Ablauf der Festivitäten und einer qualitativ hochwertigen Wasserversorgung bei.

Unsere Standrohre werden NICHT für die Befüllung Ihres Pools oder Ihres Gartenteiches ausgegeben.

Im Folgenden werden Ihnen die häufigsten Fragen beantwortet, die sich im Rahmen einer Standrohrausleihe stellen.

Fragen zur Standrohrausleihe

Wo kann ich ein Standrohr ausleihen und zurückgeben?

Die Standrohrausleihe und -rückgabe erfolgt durch einen technischen Mitarbeiter der GWH.

Wann kann ich ein Standrohr ausleihen und zurückgeben?

Die Ausleihe in Heusweiler ist während unserer Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr) möglich. Gerne stehen wir Ihnen auch nach vorheriger Terminabsprache außerhalb der oben genannten Zeiten zur Verfügung.

Wenn Sie ein Standrohr ausleihen oder zurückgeben möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin (06806 / 98777 – 0).

Welche Anschlüsse sind am Standrohr vorhanden?

Die Brauchwasserstandrohre verfügen über eine 1 Zoll Geka-Schnellkupplung für Gartenschläuche sowie eine Storz C-Kupplung für Gewebeschläuche.

Die Trinkwasserstandrohre für Feste verfügen über mehrere 1 Zoll Geka-Schnellkupplungen. Diese Standrohre werden nur von der GWH aufgebaut.

Schläuche können bei der GWH nicht gemietet oder erworben werden.

Muss ich eine Kaution für das Standrohr hinterlegen?

Es muss eine Kaution von 500,00 € hinterlegt werden.

Was kostet mich die Standrohrausleihe?

Es gilt der jeweils aktuelle Wasserpreis (Arbeitspreis pro m³), zusätzlich wird ein Mietpreis für die Ausleihe erhoben (Tagesmiete 1,07 € brutto).

Wie erfolgt die Abrechnung der Standrohrausleihe?

Bei Ausgabe und Rückgabe des Standrohrs wird der Zählerstand dokumentiert. Über den Verbrauch und die Mietzeit wird Ihnen eine Rechnung auf dem Postweg zugestellt.

Entstehen auch Abwassergebühren bei Benutzung eines Standrohres?

Dies hängt von der Verwendung des Standrohrs sowie von der jeweiligen Ausgestaltung der Abwassergebührensatzung der Kommune ab, in der Sie das Wasser mithilfe des Standrohres entnehmen.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice unter 06806 / 98 777 – 0 oder info@gemeindewerke-heusweiler.de gerne zur Verfügung.

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Merkblatt_Standrohr

Einweisung für die Wasserentnahme aus Hydranten (Stand 01.08.2016)

Bei der Benutzung von Unterflurhydranten zur Wasserentnahme durch Standrohre sind folgende Maßnahmen zwingend zu beachten:

Verkehrssicherung

  1. Verkehrssicherung gemäß RSA (zum Beispiel Leitkegel, Warnbaken, Absperrschranke im Gehwegbereich) durchführen.
  2. Unmittelbare Umgebung des Hydranten von Material, Baustoffen, Geräten und Fahrzeugen freihalten.
  3. Zur Wasserentnahme sind die in öffentlichen und privaten Flächen gelegenen Hydranten der GWH zu benutzen. Dem Mieter obliegt in vollem Umfang die Verkehrssicherung und die Sicherung des Standrohres.

Montage des Standrohres

  1. Äußeren Kappenbereich und nächste Umgebung (ca. 1 Meter x 1 Meter) von Straßen-schmutz säubern.
  2. Wenn nötig, Deckelhebevorrichtung verwenden. Falls erforderlich, fest sitzende Deckel durch leichte Schläge auf den Deckelrand lockern.
  3. Deckel am Aushebesteg herausheben und seitlich schwenken.
  4. Klaue und Klauendeckel von Schmutz befreien, dann erst Klauendeckel abheben.
  5. Hydrant mit Bedienungsschlüssel langsam öffnen und spülen, bis das Wasser einen klaren und sauberen Eindruck macht.
  6. Dichtungsfläche der Klaue und Standrohrfuß reinigen – einschließlich Klauendichtung.
  7. Standrohr mit nach unten geschraubter Klauenmutter in die Klaue einführen und so lange nach rechts drehen, bis Standrohr fest sitzt.

Inbetriebnahme des Standrohres

  1. Standrohrventil am Standrohr langsam etwas öffnen, damit später die Luft des Hydranten entweichen kann.
  2. Bedienungsschlüssel auf den Hydrantenvierkant aufsetzen. Durch Linksdrehen des Schlüssels Hydrantenabsperrung langsam vollständig öffnen bis zum deutlich spürbaren Anschlag, dabei Hydrant und Standrohr durch das ausströmende Wasser spülen bzw. reinigen. Hydrantenbedienschlüssel entfernen.
  3. Standrohrventil am Standrohr schließen und ggf. Schläuche ankuppeln.
  4. Erforderliche Wasserentnahme nur durch entsprechendes Öffnen des Standrohrventils regeln. Dabei muss die Hydrantenabsperrung immer voll geöffnet bleiben. Wird die Entnahme beendet, ist die Hydrantenabsperrung bei laufender Entnahme zu schließen.

Tritt nach dem Öffnen des Hydranten nach den Punkten 1 bis 12 kein Wasser aus, dann sind der Hydrant und die Hydrantenstraßenkappe wieder zu schließen.

Auf keinen Fall dürfen Schieber betätigt werden.

Der Entstörungsdienst der GWH unter der Tel.-Nr.: 0160 / 70 73 830 ist umgehend zu benachrichtigen. Dabei ist die Lage des nächsten Hydranten zu erfragen.

Bei Beschädigung der Entnahmevorrichtung, des Standrohres oder des Hydranten ist die GWH umgehend zu benachrichtigen.

Beendigung der Wasserentnahme

  1. Standrohrventil am Standrohr schließen und ggf. Schläuche abnehmen. Dabei ist darauf zu ach-ten, dass diese drucklos sind.
  2. Hydrantenabsperrung mittels Bedienungsschlüssel bei leicht geöffnetem Standrohrventil am Standrohr durch gleichmäßiges Rechtsdrehen bis zum spürbaren Anschlag schließen. Bei nicht geöffnetem Standrohrventil kann sich je nach Bauweise des Hydranten durch den Schließvorgang des Hydranten ein schädlicher Unter- oder Überdruck aufbauen. Hydrantenbedienschlüssel entfernen.

Demontage Standrohr

  1. Standrohr durch Linksdrehen aus der Klaue lösen.
  2. Entleeren des Hydranten abwarten (Wasserspiegel im Mantelrohr sinkt bei der Entleerung).
  3. Klauendeckel einsetzen.
  4. Straßenkappe durch Einlegen des Kappendeckels in gesäuberten Kappenrand verkehrs-sicher verschließen.
  5. Verkehrssicherungseinrichtungen wieder abbauen.

Bei Frostwetter ist die Benutzung der Hydranten auf Notfälle zu beschränken. Es ist dann nach jeder Wasserentnahme sofort die Hydrantenabsperrung zu schließen und das Standrohrventil zu öffnen, damit Standrohr und Hydrant entleeren können. Verkehrsgefährdung durch Glatteis vermeiden. Im Falle ausgetretenen Wassers ist die betroffene Fläche umgehend abzustreuen.

Hydranten, bei denen die Entleerung nicht ordnungsgemäß arbeitet, sind ebenso wie beschädigte Hydranten umgehend dem Entstörungsdienst der GWH zu melden.

Nur die sorgfältige Befolgung dieser Hinweise stellt die Verwendungsbereitschaft der Hydranten für Feuerlösch- und andere Zwecke sicher und verhindert Schadenersatzforderungen, zum Beispiel in Brandfällen.

Die Standrohre sind pfleglich zu behandeln und sachgemäß zu handhaben. Für Beschädigungen am Hydranten Standrohr sowie für Folgeschäden aufgrund unsachgemäßen Betreibens, haftet der Mieter/Betreiber.

Die Standrohrwasserzähler sind vor Schlag, Stoß und Frost zu schützen.

Vor jedem Einsatz ist zu prüfen, ob der Dichtungsring am Standrohrfuß vorhanden und einwandfrei ist und das Standrohr-Auslaufventil funktioniert.

Die Standrohre sind bei Lagerung, Transport und Einsatz sauber (z. B. Öffnungen verschlossen halten, separat lagern) zu halten, da sie mit Trinkwasser in Berührung kommen.

Zur Vermeidung von Diebstählen und Wasserschäden müssen die Standrohre außerhalb der Arbeitszeit nach der Benutzung wieder abgebaut und unter Verschluss gehalten werden.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) ist

bindend. Die Zugänglichkeit zum Hydranten muss jederzeit z. B. für Feuerlöschzwecke gewährleistet sein.